Timeline: Klimaklage gegen Holcim
Materielle Beurteilung verzögert sich
Auf Antrag von Holcim werden zurzeit prozessuale Vorfragen geklärt. Dadurch verzögert Holcim eine gerichtliche Beurteilung seiner Klimastrategie und seiner Verantwortung als «Carbon Major».
Unentgeltliche Rechtspflege gewährt
Das Zuger Kantonsgericht heisst das Gesuch von Asmania, Arif, Bobby und Edi um unentgeltliche Rechtspflege gut. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Klagenden im rechtlichen Sinne «mittellos» und ihre Forderungen nicht aussichtslos sind. Daher stehe ihnen die unentgeltliche Rechtspflege zu. Dieser Entscheid bekräftigt den menschenrechtlichen Anspruch auf Zugang zu einem unabhängigen Gericht in der Schweiz für Menschen aus dem Globalen Süden.
Zivilklage eingereicht
Die vier Kläger:innen reichen vor dem Kantonsgericht Zug eine Zivilklage gegen Holcim ein. Sie klagen wegen «Persönlichkeitsverletzung» (ZGB 28) aufgrund des vergangenen, anhaltenden und zukünftigen übermässigen CO2-Ausstosses durch Holcim, der zu Schäden (OR 41) auf der Insel geführt hat. Die Einreichung der Klage läutet das erste ordentliche Zivilverfahren in der Schweiz gegen einen Konzern wegen seines Beitrags zum Klimawandel ein.
Schlichtungsverhandlungen scheitern
Die Schlichtungsverhandlungen zwischen den Kläger:innen und Holcim gehen ergebnislos zu Ende. Der Zementkonzern ist nicht bereit, auf die Forderungen der Kläger:innen einzutreten. Das Friedensrichteramt erteilt diesen die Ermächtigung, innert dreier Monate eine Zivilklage vor dem erstinstanzlichen Zivilgericht in Zug einzureichen.
Schlichtungsgesuch eingereicht
Asmania, Arif, Bobby und Edi, vier Bewohner:innen der indonesischen Insel Pari, leiten gegen den Zementkonzern Holcim wegen dessen Mitverantwortung für die Klimakrise rechtliche Schritte ein. Sie deponieren beim Friedensrichteramt Zug, wo die Holcim-Gruppe ihren Hauptsitz hat, ein Schlichtungsgesuch. Dies ist der gemäss Schweizer Zivilprozessrecht notwendige erste Schritt in jedem Zivilverfahren.