Frequently Asked Questions

Fragen zum Fall

Der Klimawandel bedroht bereits heute die Menschenrechte von Millionen von Menschen auf der ganzen Welt. Eine direkte Folge des Klimawandels ist der weltweite Anstieg des Meeresspiegels. Auf der Insel Pari in Indonesien hat dieser bereits Schäden an Häusern, Strassen und Geschäften verursacht. Die Bewohner:innen von Pari müssen daher Massnahmen zum Schutz ihrer Insel treffen. Die Kosten dafür tragen sie selbst, obwohl sie den Klimawandel nicht verursacht haben. Ausserdem wird die Insel Pari aufgrund des Klimawandels voraussichtlich bis 2050 zu weiten Teilen überschwemmt und die Lebensgrundlage ihrer 1500 Bewohner:innen zerstört sein. Das ist ungerecht.

Der Schweizer Konzern Holcim ist der global führende Zementhersteller und gehört zu den 50 grössten CO2-Emittenten unter den Unternehmen weltweit. Durch seine jahrzehntelangen übermässigen CO2-Emissionen hat der Konzern den Klimawandel massgeblich mitverursacht. Stellvertretend für die Bewohner:innen der Insel Pari haben vier Personen – Asmania, Arif, Edi und Bobby – deshalb rechtliche Schritte im Februar 2023 gegen Holcim eine Klage eingereicht.

Sie fordern von Holcim:

  1. die anteilsmässige Wiedergutmachung ihrer klimabedingten Schäden auf der Insel Pari,
  2. eine Reduktion der CO2-Emissionen gemäss dem vom IPCC modellierten Treibhausgasreduktionspfad, der die Erderwärmung ohne oder mit geringer Überschreitung auf 1.5°C  im Vergleich zu 2019 bis 2030 um 43 Prozent und bis 2040 um 69 Prozent.
  3. einen Beitrag zu den Anpassungsmassnahmen auf der Insel Pari.

Die geforderte Emissionsreduktion wäre im Einklang mit dem Ziel des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung auf 1.5 Grad zu beschränken.

Asmania, Arif, Edi und Bobby sind Bewohner:innen der Insel Pari, die zu Indonesien gehört. Alle vier haben Schäden oder Einbussen bei ihrer Erwerbstätigkeit erfahren, die durch die gehäuften Überschwemmungen der Insel verursacht wurden. Asmania, Arif, Edi und Bobby haben im Februar 2022 in Zug (Schweiz), wo Holcim seien Hauptsitz hat, Klage eingereicht. Die Vier werden unterstützt von Walhi, dem grössten Umweltnetzwerk in Indonesien, von HEKS und vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) mit Sitz in Berlin. 

Holcim ist der global führende Hersteller von Zement, dem Grundstoff von Beton, und einer der 50 grössten CO2-Emittenten unter allen Unternehmen weltweit. Bei der Produktion von Zement werden riesige Mengen CO2 freigesetzt. Eine Studie zeigt auf: Der Schweizer Konzern hat von 1950 bis 2021 über sieben Milliarden Tonnen CO2 freigesetzt. Das sind 0,42 Prozent aller globalen industriellen CO2-Emissionen seit dem Jahr 1750. Oder mehr als doppelt so viel wie die gesamte Schweiz im gleichen Zeitraum verursacht hat. Damit trägt Holcim eine massgebliche Mitverantwortung für die Klimakrise und ist der grösste so genannte «Carbon Major» in der Schweiz.

Mehr Informationen zur Kritik von HEKS am Klimaverhalten von Holcim.

Mit dieser Klage bringen die vier Indonesier:innen an die Öffentlichkeit, dass klimabedingte Schäden und Verluste ein reelles und existenzielles Problem sind. Die Folgen des Klimawandels verursachen Menschenrechtsverletzungen, und die Zukunftsaussichten machen Angst. Die vier Kläger:innen wissen, dass die Hauptverursacher der Klimakrise vor allem im globalen Norden angesiedelt sind, und dass Carbon Majors wie Holcim eine massgebliche historische Verantwortung für ihre Schäden und Zukunftsperspektiven tragen. Um die schlimmsten Konsequenzen der Klimakrise abzuwenden, braucht es schnelle Emissionsreduktionen. Deshalb stehen die vier Indonesier:innen mit ihrer Klage auch für all jene Menschen ein, die bereits heute klimabedingte Schäden und Verluste erleiden. 

Rechtliche Fragen

Die vier Indonesier:innen haben im Juli 2022 in Zug, wo Holcim seinen Hauptsitz hat, ein Schlichtungsgesuch eingereicht. Es handelt sich dabei um den ersten, notwendigen Schritt, um ein Zivilverfahren einzuleiten (vgl. Art. 197 ff. der schweizerischen Zivilprozessordnung). Mit diesem zwingenden Verfahrensschritt versucht die Justiz unnötige Prozesse zu vermeiden. Der Friedensrichter oder die Friedensrichterin sucht mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung. Erst wenn dies scheitert, haben die Kläger:innen drei Monate Zeit, eine Klage beim Zivilgericht einzureichen. Leider hat Holcim bei der Schlichtungsverhandlung im Oktober 2022 keinerlei Bereitschaft signalisiert, seine Mitverantwortung für den Klimawandel anzuerkennen. Die Verhandlung schloss deshalb ohne Ergebnis. Deshalb haben Arif, Asmania, Bobby und Edi am 30. Januar 2023 beim Kantonsgericht Zug Klage gegen Holcim eingereicht. 

Die Klage wurde in Zug, am Hauptsitz der Holcim AG eingereicht. Es gibt internationale Verträge, die die Schweiz ratifiziert hat, die regeln, wo eine Klage eingereicht werden muss, wenn der Kläger und der Beklagte nicht im selben Land beheimatet sind. Bei einer Klage auf Schadenersatz muss das Verfahren am Ort der Beklagten eingereicht werden bzw. am Ort, wo die schädigende Handlung vorgenommen worden ist. Das leitet sich aus dem Lugano Übereinkommen (Artikel 2 und 5) und aus dem Gesetz über das Internationale Privatrecht ab (Artikel 33 Abs. 2 und 129 ff.). 

Die Klägerin und die drei Kläger verlangen von Holcim je individuellen Schadenersatz, eine Entschädigung für die psychische Belastung und einen Beitrag an Anpassungsmassnahmen auf der Insel (für die Anpflanzung von Mangroven und den Bau von Wellenbrecheranlagen, sogenannten Bronjongs, zum Schutz der Insel). Umgerechnet ergeben ihre Forderungen insgesamt pro Person rund 3600 Franken.  

Es ist wichtig zu betonen, dass die Kläger:innen nur 0,42 Prozent der tatsächlichen Kosten für die Schäden und Anpassungsmassnahmen fordern, da Holcim gemäss einer Studie des Climate Accountability Instituts1 für 0,42 Prozent aller industriellen CO2-Emissionen seit 1750 verantwortlich ist.  

Darüber hinaus, und das ist der wichtigste Punkt, fordern die Kläger:innen eine Reduktion von Holcims Treibhausgasemissionen um 43 Prozent bis 2030 und um 69 Prozent bis 2040. Nur so können weitere, noch viel gravierendere Schäden für die Bewohner:innen der Insel Pari, aber auch für Millionen von Menschen, die auf Inseln und in tief gelegenen Küstengebieten leben, vermieden werden.  

Die Kläger:innen argumentieren, dass ihre Insel immer öfter und immer intensiver überschwemmt wird. Diese Überschwemmungen sind eine Folge des Anstiegs des Meeresspiegels, der durch den Klimawandel stets zunimmt.  

Die Kläger:innen machen eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte geltend und stützen sich dabei auf Artikel 28 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Sie machen unter anderem geltend, dass sie durch den Anstieg des Meeresspiegels und die immer häufigere und immer stärkere Überflutung ihrer Insel unmittelbar in ihren Existenzgrundlagen, in ihrem Recht auf Leben, in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit und in ihrem wirtschaftlichen Fortkommen beeinträchtigt sind, und dass, wenn die Emissionen nicht zurückgehen, künftig noch schwerere Verletzungen drohen. Der Schadenersatz und die Genugtuung stützen sich auf die Bestimmungen des Obligationenrechts. In diesem Sinne werden klassische Rechtsbehelfe des Schweizer Rechts angewendet. 

Dem Fall liegen vielseitige wissenschaftliche Belege und Studien zugrunde, die sich mit den Ursachen und Folgen des Klimawandels und der Zurechenbarkeit einzelner Beiträge von Teilverursachern zur Erderwärmung befassen. Dazu gehören u.a. die Berichte des Weltklimarates (z.B. der 6. Sachstandbericht) oder eine Studie des Climate Accountability Instituts3, welche sich mit der historischen Verantwortung von Holcim für die Erderwärmung befasst. Laut dieser Studie gehört Holcim zu den 50 Unternehmen, die globalen gesehen am meisten zum Klimawandel beigetragen haben. 

In der Schweiz gibt es keine so genannten Massenklagen. Jede Person, die in ihren Rechten verletzt ist, muss ein eigenes Zivilverfahren anstreben. Da die vier Personen aber durch dieselben Geschehnisse und durch denselben Schädiger (Holcim) verletzt wurden, haben sie ihre jeweiligen Forderungen gemeinsam eingereicht.  

Fragen zum Engagement von HEKS

Oberstes Ziel der Arbeit von HEKS ist ein systemischer Wandel auf sozialer, wirtschaftlicher und politischer Ebene. Wir leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensumstände von Menschen in der Schweiz und weltweit, fordern ihre Rechte ein sowie sensibilisieren und mobilisieren zu diesem Zweck Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kirchen. Wir nutzen dafür Synergien aus den Verbindungen von Programmarbeit und politischer Arbeit sowie von Inland- und Auslandarbeit und orientieren uns am Referenzrahmen der Agenda 2030. Die Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaften in Indonesien im Rahmen der Klimaklage ist ein gutes Beispiel für diese ganzheitliche, multidimensionale Arbeit von HEKS. 

Auf der Basis seiner Strategie engagiert sich HEKS seit langem zur Frage der Klimagerechtigkeit: Jeder Mensch hat das Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt. Die Klimagerechtigkeit basiert auf dem UN-Grundsatz der «gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten» und damit auf dem Verursacherprinzip. Die Hauptverantwortung für die Klimakrise tragen jene Akteure, die am meisten Treibhausgasemissionen ausstossen, die Biodiversität schädigen oder natürliche Ressourcen unverhältnismässig ausbeuten. Gleichzeitig leiden insbesondere jene Menschen an den Folgen des Klimawandels, die kaum zur Klimakrise beigetragen haben. Die Klimagerechtigkeit fordert, dass eine faire Verteilung der Lasten zwischen Staaten, Unternehmen, Individuen und Generationen geschieht. Deshalb tragen die Hauptverursachenden der globalen Erwärmung – wie emissionsstarke Unternehmen und Staaten – eine besonders grosse Verantwortung für rasche und grosse Emissionsreduktionen sowie für die Folgen des Klimawandels, wie zum Beispiel für materielle oder immaterielle klimabedingte Schäden und Verluste oder klimabedingte Menschenrechtsverletzungen. 

In der Schweiz sensibilisiert HEKS die Öffentlichkeit für die globalen Zusammenhänge von Verursachern und Auswirkungen der Klimakrise und fordert, dass die Haupttreiber des Klimawandels, die in der Schweiz angesiedelt sind, sich daran beteiligen, die Klimakrise zu bewältigen. 

Auf der Basis ihrer Positionen zur Klimagerechtigkeit unterstützt HEKS deshalb die vier Personen aus Indonesien. HEKS tut dies gemeinsam mit seiner langjährigen indonesischen Partnerorganisation Walhi und einem renommierten Netzwerk von Jurist:innen (ECCHR). HEKS selbst unternimmt keine rechtlichen Schritte, sondern koordiniert die Unterstützungskampagne der vier Indonesier:innen und begleitet Asmania, Arif, Bobby und Eddy (siehe callforclimatejustice.org). 

Nein. HEKS klagt nicht und ist damit nicht Partei des Verfahrens. HEKS unterstützt die Kläger:innen aber weiterhin mit einer Unterstützungs- und Sensibilisierungskampagne. Vor Gericht werden die vier Kläger:innen von einer Schweizer Anwältin vertreten.  

Die Kampagne von HEKS, Walhi und ECCHR will dazu beitragen, dass die bestehenden Ungerechtigkeiten von der Schweizer Bevölkerung erkannt und hinterfragt werden. Die Schweiz und Schweizer Unternehmen tragen durch ihre globalen Aktivitäten massgeblich zum Klimawandel bei, haften aber bislang nicht dafür. Die Kosten der Klimakrise tragen bisher vor allem die Menschen im globalen Süden. Sie müssen eine Kompensation ihrer Schäden und Verluste einfordern können. Dabei will HEKS sie unterstützen. 

HEKS unterstützt vom Klimawandel betroffene Menschen in Indonesien seit vielen Jahren über seine Partnerorganisation Walhi mit Anpassungsmassnahmen gegen den Klimawandel. In den letzten Jahren wurde jedoch immer deutlicher, dass auch die Ursachen für ihre Situation klar benannt und angegangen werden müssen, damit sich die Lage langfristig verbessert. Diese rechtlichen Schritte sind deshalb ein Weg, wie die betroffenen Gemeinschaften indirekt und langfristig unterstützt werden können. Dies, indem die Rahmenbedingungen verbessert werden, um Verluste und Schäden zu kompensieren, um Menschenrechte durchzusetzen und um Emissionsreduktionen zu verlangen und somit die direkten Auswirkungen der globalen Erwärmung zu mindern. 

Wir sind immer in Kontakt mit den Unternehmen, die wir öffentlich kritisieren. Das ist für uns sowohl eine Frage der Qualität wie auch des Anstands. HEKS hat die Klimastrategie von Holcim analysiert und sich mehrmals mit Holcim darüber ausgetauscht – schriftlich und mündlich. Um die Lebensgrundlagen der Menschen im Süden langfristig zu erhalten, fordert HEKS unter anderem, dass Holcim seine umweltschädigenden Emissionen reduziert. Bisher ist das Unternehmen nicht genügend auf diese Forderungen eingegangen. HEKS unterstützt deshalb die rechtlichen Schritte der Kläger:innen aus Indonesien und begleitet ihr juristisches Verfahren mit einer Informations- und Sensibilisierungskampagne. 

Wie der Weltklimarat IPCC in seinem sechsten Sachstandsbericht ausführt, muss auf weltweiter Ebene dringend eine Verringerung der CO2-Emissionen erfolgen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Angesichts der Schwere und Unumkehrbarkeit der negativen Auswirkungen der globalen Erwärmung sowie der historischen Verantwortung und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Holcim, fordert HEKS das Unternehmen auf, mindestens die folgenden Emissionsreduktionsziele festzulegen, um seinen Teil zur Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5 °C beizutragen:

  • bis 2030 eine Reduktion der absoluten und relativen Emissionen um mindestens 43 Prozent im Vergleich zum Niveau von 2019 und
  • bis 2040 eine Reduktion der absoluten und relativen Emissionen um mindestens 69 Prozent im Vergleich zum Niveau von 2019.

HEKS hat Holcim bereits im Juni 2022 mit diesen Forderungen konfrontiert. Da Holcim sich nicht bereit erklärt hat, den zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1.5 Grad notwendigen durchschnittlichen Emissions-Reduktionspfad einzuschlagen, unterstützt HEKS die von den vier Indonesier:innen eingereichte Zivilklage gegen Holcim. Die von Holcim derzeit freiwillig gesetzten Massnahmen und Ziele haben sich auf Grund der Dringlichkeit der Klimakrise als unzureichend erwiesen.

Mehr zum Klimaverhalten von Holcim.

Die Kampagne callforclimatejustice.org von HEKS, Walhi und ECCHR will dazu beitragen, dass die durch den Klimawandel ausgelösten Ungerechtigkeiten von der Schweizer Bevölkerung erkannt und hinterfragt werden. Die Schweiz und Schweizer Unternehmen wie Holcim tragen durch ihre globalen Aktivitäten zum Klimawandel bei, haften aber bislang nicht dafür. Die Auswirkungen des Klimawandels betreffen speziell arme Menschen im globalen Süden, die bislang keine Möglichkeiten hatten, für ihre Schäden und Verluste Entschädigungen einzufordern. Dabei will HEKS sie unterstützen. 

HEKS unterstützt den Ansatz, dass jede und jeder nach seiner Verantwortung und seinen Möglichkeiten mithelfen sollte, die Klimakrise zu bewältigen. Holcim hat sie übermässig mitverursacht und hat die finanziellen Möglichkeiten, sein Handeln entsprechend anzupassen. Wir sind überzeugt, dass es im Sinne der Mitarbeitenden von Holcim wie auch im Sinne unserer Spender:innen ist, dass Holcim alles daran setzt, seine CO2-Emissionen zu reduzieren und einen Teil des verursachten Schadens wieder gutzumachen.   

HEKS hat gemäss seinem Stiftungsstatut den Auftrag, sich entwicklungspolitisch zu engagieren. Entwicklungspolitisches Engagement gehört deshalb zum Kerngeschäft von HEKS. HEKS engagiert sich seit vielen Jahren für das Thema der Klimagerechtigkeit und hat dies im Rahmen verschiedener Kampagnen sowie auch in unserem Magazin für Spender:innen immer wieder kommuniziert. Deshalb können wir davon ausgehen, dass die Spender:innen unser Engagement für Klimagerechtigkeit kennen. Die anfallenden Sachkosten und Lohnkosten der in die Kampagne involvierten Mitarbeitenden werden durch zweckgebundene Programmspenden sowie aus freien Mitteln finanziert.  

Das Zuger Kantonsgericht hat im Oktober 2023 das Gesuch der Kläger:innen auf unentgeltliche Rechtspflege gutgeheissen. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Klagenden im rechtlichen Sinne «mittellos» und ihre Forderungen nicht aussichtslos sind. Daher stehe ihnen die unentgeltliche Rechtspflege zu. Dieser Entscheid bekräftigt den menschenrechtlichen Anspruch auf Zugang zu einem unabhängigen Gericht in der Schweiz für Menschen aus dem globalen Süden.

Fragen zum Klimaverhalten von Holcim

HEKS hat das Klimaverhalten von Holcim eingehend untersucht und am 1. Februar 2023 einen ausführlichen Bericht dazu publiziert. Der Bericht analysiert die vergangenen und aktuellen Klimaauswirkungen der Aktivitäten von Holcim sowie die Pläne des Konzerns für eine künftige Emissionsreduktion. Er zeigt auf, dass Holcim wegen der riesigen Menge an Emissionen, die der Konzern seit seiner Gründung verursacht hat, massgeblich zur Klimakrise beigetragen hat. Im Jahr 2021 verursachte das Unternehmen noch immer drei Mal so viele Emissionen wie die gesamte Schweiz. Und in den letzten Jahren haben Holcims Emissionen sogar zugenommen. Laut jüngsten klimawissenschaftlichen Erkenntnissen besteht eine 50-prozentige Chance, die 1,5 Grad- Limite einzuhalten oder nur geringfügig zu überschreiten, wenn die absoluten Emissionen im Vergleich zu 2019 bis 2030 um 43 Prozent, bis 2040 um 69 Prozent und bis 2050 um 84 Prozent sinken. Holcim hat sich jedoch überwiegend relative Emissionsreduktionsziele gesetzt. Das Unternehmen strebt also die Verringerung der Emissionen pro Tonne Zement an, ohne sich bis 2030 und 2040 Ziele für die Reduzierung seiner gesamten (absoluten) Emissionen zu setzen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass Holcims Emissionsreduktionsziele nicht mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad vereinbar sind. Holcim gibt zwar an, für ihre Emissionsreduktionen wissenschaftsbasierte Ziele zu haben, berücksichtigt aber den 1.5-Grad-Emissionsreduktionspfad des Weltklimarats (IPPC) bei seiner Zielsetzung nicht. Holcim hat zu spät gehandelt und tut auch jetzt noch zu wenig (siehe auch Zusammenfassung der Analyse von Holcims Klimaverhalten).