Vier Indonesier:innen gegen Holcim: Fragen und Antworten zum rechtlichen Verfahren
Vier Bewohner:innen der indonesischen Insel Pari haben am 11. Juli in der Schweiz ein Klimaverfahren gegen den multinationalen Konzern Holcim eingeleitet. HEKS unterstützt sie, gemeinsam mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und der indonesischen Partnerorganisation WALHI, mit der Kampagne «Call for Climate Justice».
Seit der Lancierung der Kampagne «Call for Climate Justice» erreichen HEKS oft Fragen zum rechtlichen Hintergrund des Verfahrens. Nina Burri, Rechtsanwältin und bei HEKS für die Projekte im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte verantwortlich, begleitet das Verfahren in rechtlichen Belangen. Sie beantwortet einige der am häufigsten gestellten Fragen.
Blogbeitrag von Nina Burri vom 05.10.2022
Weshalb haben die vier Kläger:innen ein Schlichtungsgesuch eingereicht?
Bevor die Kläger:innen in der Schweiz an ein Zivilgericht gelangen können, müssen sie ein Schlichtungsgesuch einreichen. Das ist der erste Schritt eines Zivilprozesses im schweizerischen Rechtssystem (vgl. Art. 197 ff der schweizerischen Zivilprozessordnung). Mit diesem zwingenden Verfahrensschritt versucht die Justiz unnötige Prozesse zu vermeiden. Der Friedensrichter oder die Friedensrichterin sucht mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung. Erst wenn dies scheitert, haben die Käger:innen drei Monate Zeit, eine Klage beim Zivilgericht einzureichen.
Weshalb klagen die vier Indonesier:innen in der Schweiz?
Das Schlichtungsgesuch wurde in Zug, am Hauptsitz der Holcim AG eingereicht. Es gibt internationale Verträge, die die Schweiz ratifiziert hat, die regeln, wo eine Klage eingereicht werden muss, wenn die Kläger und die Beklagte nicht im selben Land beheimatet sind. Bei einer Klage auf Schadenersatz muss das Verfahren am Ort der Beklagten eingereicht werden bzw. am Ort, wo die schädigende Handlung vorgenommen worden ist. Das leitet sich aus dem Lugano Übereinkommen (Artikel 2 und 5) und aus dem Gesetz über das Internationale Privatrecht ab (Artikel 33 Abs. 2 und 129 ff.).
Die Kläger:innen fordern eine Reduktion von Holcims Treibhausgasemissionen um 43 % bis 2030 und um 69 % bis 2040.
Was fordern die vier Kläger:innen?
Die Klägerin und die drei Kläger verlangen von Holcim je individuellen Schadenersatz, eine Entschädigung für die psychische Belastung und einen Beitrag an Anpassungsmassnahmen auf der Insel (für die Anpflanzung von Mangroven und den Bau von Wellenbrecheranlagen, sogenannten Bronjongs, zum Schutz der Insel). Umgerechnet ergeben ihre Forderungen insgesamt pro Person rund 3600 Franken.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Kläger:innen nur 0,42 % der tatsächlichen Kosten für die Schäden und Anpassungsmassnahmen fordern, da Holcim gemäss einer Studie des Climate Accountability Instituts für 0,42 % aller industriellen C02-Emissionen seit 1950 verantwortlich ist.
Darüber hinaus, und das ist der wichtigste Punkt, fordern die Kläger:innen eine Reduktion von Holcims Treibhausgasemissionen um 43 % bis 2030 und um 69 % bis 2040. Nur so können weitere, noch viel gravierendere Schäden für die Bewohner der Insel Pari, aber auch für Millionen von Menschen, die auf Inseln und in tief gelegenen Küstengebieten leben, vermieden werden.
Wie begründen die Kläger:innen ihre Forderungen?
Die Kläger:innen argumentieren, dass ihre Insel immer öfter und immer intensiver überschwemmt wird. Diese Überschwemmungen sind eine Folge des Anstiegs des Meeresspiegels, der durch den Klimawandel stets zunimmt.
Die Kläger:innen machen eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte geltend und stützen sich dabei auf Artikel 28ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Sie machen unter anderem geltend, dass sie durch den Anstieg des Meeresspiegels und die immer häufigere und immer stärkere Überflutung ihrer Insel unmittelbar in ihren Existenzgrundlagen, in ihrem Recht auf Leben, in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit und in ihrem wirtschaftlichen Fortkommen beeinträchtigt sind, und dass, wenn die Emissionen nicht zurückgehen, künftig noch schwerere Verletzungen drohen. Der Schadenersatz und die Genugtuung stützen sich auf die Bestimmungen des Obligationenrechts. In diesem Sinne werden klassische Rechtsbehelfe des Schweizer Rechts angewendet.
In ihrem Schlichtungsgesuch müssen die Kläger:innen ihre Forderungen noch nicht im Detail begründen. Dies ist erst nötig, falls sich die Kläger:innen bei einem allfälligen Scheitern der Schlichtungsverhandlung dazu entscheiden, eine Klage beim Zivilgericht einzureichen. Zunächst hoffen wir natürlich, dass Holcim anlässlich der Schlichtungsverhandlung seinen grossen Klimaversprechen nachkommt und auf die Forderungen der vier Betroffenen eingehen wird.
Auf welche wissenschaftliche Quellen stützen sich die Kläger:innen für die Zurechnung des Beitrags von Holcim zum Klimawandel?
Dem Fall liegen vielseitige wissenschaftliche Belege und Studien zugrunde, die sich mit den Ursachen und Folgen des Klimawandels und der Zurechenbarkeit einzelner Beiträge von Teilverursachern zur Erderwärmung befassen. Dazu gehören u.a. die Berichte des Weltklimarates (z.B. der 6. Sachstandbericht) oder eine Studie des Climate Accountability Instituts, welche sich mit der historischen Verantwortung von Holcim für die Erderwärmung befasst. Laut dieser Studie gehört Holcim zu den 50 Unternehmen, die global gesehen am meisten zum Klimawandel beigetragen haben.
Weshalb hat nicht die ganze Insel Pari Holcim verklagt?
In der Schweiz gibt es keine sogenannten Massenklagen. Jede Person, die in ihren Rechten verletzt ist, muss ein eigenes Zivilverfahren anstreben. Da die vier Personen aber durch dieselben Geschehnisse und durch denselben Schädiger (Holcim) verletzt wurden, haben sie ihre jeweiligen Forderungen gemeinsam eingereicht.
Was sind die nächsten Schritte?
Das Friedensrichteramt Zug, wo Holcim seinen Sitz hat, hat die Parteien im Oktober zu einer Schlichtungsverhandlung einladen. Sollten die Parteien bei diesem Treffen keine Einigung erzielen, steht es den Kläger:innen offen, innert drei Monaten eine Klage beim erstinstanzlichen Zivilgericht in Zug einzureichen.